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Leistungen

Viele Steuerpflichtige, sei es als Unternehmer oder Privatperson, benötigen fachlichen Rat und Hilfe bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten, bei der Durchsetzung ihrer steuerlichen Rechte, bei betrieblichen und privaten Entscheidungen. Hier können wir für Sie in Ihrem Sinne tätig sein.

Jahresabschlüsse müssen nicht nur für das Finanzamt erstellt werden. Auch die Banken verlangen regelmäßig und zeitnah nach Abschluss des Geschäftsjahres Jahresabschlüsse. Ohne zeitnahe Vorlage gefährden Sie die Erfüllung der Anforderungen nach § 18 KWG und werden automatisch im Rating, auch nach Basel II, von den Banken schlechter eingestuft.

Kapitalgesellschaften müssen auch gemäß § 264 HGB ihre Jahresabschlüsse innerhalb von 3 bzw. 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres erstellen. Auch erstellen wir für Kapitalgesellschaften zur Offenlegung verkürzte Jahresabschlüsse mit den gesetzlichen Mindestanforderungen.

Jahresabschlüsse erstellen wir mit modernsten Methoden und Techniken. Wir arbeiten mit dem System der DATEV.

Fallen Sie nicht unter die Vorschriften, dass Sie einen Jahresabschluss erstellen müssen und erstellen Sie nicht freiwillig einen Jahresabschluss, so müssen Sie Ihren Gewinn durch Gegenüberstellung Ihrer Einnahmen und Ihrer Ausgaben, der sogenannten Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln. Diese Ergebnisrechnung wird anstelle eines Jahresabschlusses Ihren Steuern zugrunde gelegt.

Auch hier verlangen die Banken regelmäßig und zeitnah nach Abschluss des Geschäftsjahres Ihre Einnahmen-Überschussrechnung. Ohne zeitnahe Vorlage gefährden Sie die Erfüllung der Anforderungen nach § 18 KWG und werden automatisch im Rating, auch nach Basel II, von den Banken schlechter eingestuft.

Unternehmensentscheidungen können ohne aussagekräftige Daten aus der Finanzbuchhaltung nicht getroffen werden.

Die Finanzbuchhaltung muss aussagekräftig sein. Wir können hier sämtliche Aufgaben, sei es Vorbereitung, Kontierung, Verbuchung und Auswertung, einschließlich der laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldung und deren Übertragung an das Finanzamt, übernehmen.

Dies ist in fast allen Fällen viel kostengünstiger, als die Finanzbuchhaltung selbst zu erstellen, oder von Externen, keiner Berufshaftpflicht unterliegenden Buchhaltern, erstellen zu lassen.

Ein wesentlicher Vorteil der Finanzbuchhaltung in unserem Hause ist, dass bei notwendigen Entscheidungen sofort auf die aussagekräftigen Daten zurückgegriffen werden kann. Eine sonst notwendige Überprüfung der selbst erstellten Finanzbuchhaltung ist somit nicht notwendig.

Sollten Sie jedoch Ihre Finanzbuchhaltung selbst erstellen wollen, unterstützen wir Sie in der Auswahl Ihrer Software und der Einrichtung sowie der Auswahl Ihres Kontenplanes. Bei Fragen zur Finanzbuchhaltung stehen wir Ihnen mit unserem Rat zur Seite.

Lohnbuchhaltung ist nicht nur ein Addieren von Zahlen, sondern umfasst heute ein breites Spektrum von Einzelaufgaben, die nicht zuletzt der Gesetzgeber dem Unternehmer aufgebürdet hat. Zu beachten sind neben den steuerlichen auch die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.

Können oder wollen Sie die Lohnbuchhaltung nicht selbst erstellen, dann erstellen wir diese gerne für Sie.

Hierbei übernehmen wir die Einrichtung der Lohnbuchhaltung, die Lohnabrechnungen, die Berechnung sonstiger Bezüge (z. B. Urlaubsgeld, Mutterschaftsgeld, Zuschläge aller Art etc.), die Erstellung der Lohnsteueranmeldungen und der Meldungen sowie Beitragsnachweise an die Krankenkassen einschließlich der elektronischen Übertragungen, die notwendige Erstellung von Meldungen an diverse Zusatzversorgungskassen.

Bei Bedarf bearbeiten wir in diesem Zusammenhang für Sie die Fragebögen der Krankenkassen, Arbeitsämter etc. und nehmen an Prüfungen der Rentenversicherungsträger und des Finanzamtes teil.

Zu unserem Aufgabengebiet gehört selbstverständlich auch die steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Lohn- und Gehaltsfragen.

Wir fertigen Steuererklärungen aller Steuerarten für Unternehmen jeglicher Rechtsformen, Gemeinschaften jeglicher Art und Privatpersonen.

Wir übernehmen für Sie die Erstellung der Steueranmeldungen und Antragstellungen sowie bei Bedarf die elektronische Übermittlung der Daten an die zuständigen Behörden.

Zusätzlich übernehmen wir selbstverständlich auch die Prüfung der Steuerbescheide und auf Wunsch die Überwachung der Einspruchsfristen.

Neben den einzeln aufgeführten Beratungsleistungen erbringen wir für Sie bei Bedarf auch weitere Leistungen. Wir werden uns um Ihre Angelegenheiten umfassend kümmern und in angemessener Zeit eine für Sie praktikable Lösung finden. Hierbei scheuen wir uns nicht, auch externe Spezialisten hinzuzuziehen oder auf diese zu verweisen, wenn für unsere Beratung die Prüfung anderer Rechtsgebiete notwendig ist oder es sich um ein Spezialgebiet handelt.

In laufenden Steuerangelegenheiten vertreten wir Sie gegenüber den Finanzbehörden und vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Wir vertreten Sie gegebenenfalls bei Prüfungen der Finanzbehörden, im Rahmen der Steuerfahndung sowie des Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsrechtes.

Auf Ihren Wunsch hin vertreten wir Sie bei Vermögensverwaltungen, bei Testamentsvollstreckungen und bei Liquidationen sowie bei Treuhandtätigkeiten.

Sie stehen bei uns im Mittelpunkt!